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  • Paul M.

Nur ein Betriebsrat bei 650 Beschäftigten!

Aktualisiert: 9. Juni 2022

(Korrespondenz aus dem Betrieb)


In einer Fabrik mit rund 650 Beschäftigten gibt es nur einen Betriebsrat und auch diesen, nach den Aussagen der Arbeiter, „nur auf dem Papier“. Dazu kommt noch, dass dieser Betriebsrat auch gleichzeitig der Werksleiter ist. Was sich wie ein schlechter Scherz anhört, ist in einem international agierenden Konzern mit Sitz in Steyr-Land tragische Tatsache.


Laut Arbeiterschutzgesetz Abschnitt 2 Betriebsrat §50 (1) muss ein Betrieb bei 100 Arbeitern vier Betriebsräte haben, bei mehr als 100 Arbeitern kommt je 100 weitere Arbeiter ein Betriebsrat dazu. Außerdem muss alle fünf Jahre gewählt werden, was in dieser Firma seit 25 Jahren (!) nicht mehr der Fall war. Ein Arbeiter erzählte, dass sich vor Jahren ein Arbeiter zum Betriebsrat aufstellen lassen wollte. Nach drei Wochen jedoch, bevor er noch zu Wahl antreten konnte, wurde er gekündigt. Das ist eine maßlose Frechheit! Auch die Arbeiterkammer soll schon öfters eingeschaltet worden sein. Das habe aber nichts geholfen, so die Aussagen einiger Arbeiter und Angestellten. Dass es hierbei nicht mit rechten Dingen zugeht, ist jedem klar und auch, dass hier der Gewerkschaftsapparat nicht hält was er verspricht. Solche Entwicklungen sind in den letzten Jahren immer mehr ans Tageslicht gerückt. Sei es bei MAN-Steyr, wo wesentliche Verschlechterungen von einzelnen Betriebsräten und Gewerkschaftsführung sogar mitgetragen wurden, oder bei den KV-Verhandlungen, wo trotz Pandemie, monatelanger Kurzarbeit, Teuerungen usw. in allen Branchen eine reale Lohnkürzung herauskam. Das ist sowohl eine Schande, als auch ein gutes Beispiel dafür, dass wir Arbeiter uns selbst dafür einsetzen müssen unsere Interessen durchzusetzen.


(1) Quelle: www.ris.bka.gv.at



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