top of page

Unfallversicherungs-Beiträge werden erneut gesenkt

Aktualisiert: 2. Feb. 2023


Der Nationalrat beschloss im Sommer 2022, versteckt in einem Antiteuerungspaket, die erneute Senkung der AUVA-Beiträge ab 1.1.2023 auf 1,1 Prozent. Diese Beiträge finanzieren Leistungen nach Arbeitsunfällen oder bei Berufskrankheiten, auch die Unfallkrankenhäuser werden durch diese Beiträge finanziert.


Österreichweit werden jährlich etwa 500.000 Menschen von der AUVA behandelt. Die AUVA wird fast ausschließlich durch die Beiträge der Unternehmer, der sogenannten „Arbeitgeber“, finanziert und das aus gutem Grund: Betriebe und Unternehmen haben die Verantwortung für sichere Arbeitsplätze zu sorgen und im Fall von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten eine Behandlung sicherzustellen. Die Beiträge sind mit einer Haftpflichtversicherung vergleichbar – vor dieser mussten die Unternehmen für die Kosten direkt aufkommen. Bei dieser Neuerung werden jedoch die Beiträge der SVS, in der Selbständige und Bauern versichert sind, nicht gesenkt!


Bereits 2018 begann ein weiterer großer Eingriff in die Finanzierung des Gesundheitssystems, durch die erste Senkung der Unfallversicherungsbeiträge, die sogenannte „AUVA-Reform“ und die ÖGK-Reform mit der versprochenen „Patientenmilliarde“. Was hübsch klingt, hat jedoch verehrende Auswirkungen. Die AUVA als größte Sozialversicherungsanstalt in Österreich, konnte die damals geforderte Einsparung von 430 Millionen nicht stemmen, deshalb wurden die Kosten auf andere Stellen, wie die Krankenkassen, übertragen. Dies heißt jedoch nichts anderes, als dass die Kosten von den Unternehmern auf die Beschäftigten abgewälzt und Leistungen gekürzt wurden. Durch die neuerliche Senkung der Unfallversicherungsbeiträge werden dem Gesundheitssystem 140 Mio. Euro jährlich entzogen. Demgegenüber ersparen sich die Unternehmen lediglich 2,7 Euro pro Mitarbeiter und Monat. Die negativen Auswirkungen der Einsparungen werden nicht nur Beschäftigte, sondern auch die etwa 250.000 KMU´s in Österreich zu spüren bekommen, da auch die Finanzierung der Entgeltfortzahlung gefährdet ist.

Die Aufgabe der AUVA wäre es Schadensfälle zu verhindern. Dies ist mit den gekürzten Mitteln kaum zu erreichen, da Prävention solide und planbare Finanzierung benötigt. Hinzu kommen Einsparungen, wie etwa die Schließung der Station für die Versorgung von schweren Brandverletzungen im UKH Linz. Gerade hier in der Industriestadt mit den stahlproduzierenden Betrieben kommt es immer wieder zu Unfällen mit schweren Brandverletzungen. Jetzt müssen Brandverletzte nach einer Erstversorgung nach Graz oder Wien überstellt werden. Die Reduzierung der Betten in Rehazentren, die Kürzung von Leistungen, die Einsparung von Personal und die Einsparung von Fachärzten sind die Auswirkungen dieser „Erleichterungen“ für die Kapitalisten.


Seit der Corona-Pandemie und den gesetzten Maßnahmen hat sich die Anzahl der Berufskrankheiten fast versiebenfacht. In naher Zukunft könnte auch der „Weiße Hof“ in Klosterneuburg, eines der renommiertesten Rehazentren in Europa, dem Sparstift zum Opfer fallen. Forschung und neue Behandlungsmethoden in den Unfallkrankenhäusern werden unter der Unterfinanzierung leiden. Gerade in Zeiten der Arbeitsverdichtung, der Verlängerung der Arbeitszeit auf 12 Stunden (bei der sich das Unfallrisiko nachweislich verdoppelt) und den Folgen von Corona, braucht es einen Ausbau des Gesundheitssystems und keine weiteren Einsparungen, die nur zu Lasten der Bevölkerung gehen. Die neuerliche Senkung der Unfallversicherungsbeiträge, die zynischerweise in einem „Antiteuerungspaket“ versteckt ist, wird ein weiterer Baustein im Abbau des Gesundheitswesens sein. Unternehmen gefährden oft mit ihrem Wettlauf um Profit, den langen Arbeitszeiten, dem Stress und Druck am Arbeitsplatz die Gesundheit der Arbeiter und Angestellten. Nicht nur braucht es eine adäquate Finanzierung der Unfallversicherung durch die Unternehmer, die Kapitalisten, selbst, sondern auch einen Ausbau der Krankenanstalten und eine Aktualisierung der Liste an Berufskrankheiten. Das Gesundheitssystem muss sich am Wohl und an den Interessen des Volkes orientieren und darf nicht dem Kurs des Sozialabbaus der Herrschenden unterworfen sein.





Bildquelle: Verletzung, stevepb -Pixabay

bottom of page