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Pensionsanpassung für 2023 ist wohl ein schlechter Scherz?

Korrespondenz aus dem Alltag



Die Pensionserhöhungen beziehen sich auf den gesetzlichen Anpassungsfaktor, dieser ist die Inflation von August 2021 bis Juli 2022! Die Pensionen werden demnach an eine Inflation angepasst, die vor über einem Jahr aktuell war. Bei der derzeitigen Inflation von über 10 Prozent ist es somit eine Pesionskürzung und mit Sicherheit keine Erhöhung. Die von der Regierung angekündigten Erhöhungen zwischen 5,8 Prozent und 10,2 Prozent sind bei genauerer Betrachtung nur eine tatsächliche Erhöhung um 5,8 Prozent, der Rest sind „aufgerechnete“ Einmalzahlungen!


Bei den MindestpensionsbezieherInnen erhöht sich der Ausgleichzulagenrichtsatz, sie bekommen statt 1030.- Euro künftig 1110,- Euro, das sind lediglich 80.- Euro mehr pro Monat, die Armutsgefährdungsgrenze liegt derzeit bei 1.371.- Euro für einen Einpersonenhaushalt! Generell kann die aktuelle Teuerungswelle nicht mit Einmalzahlungen bekämpft werden, denn wie der Name schon sagt hilft sie nur einmal. Die Pensionistinnen und Pensionisten haben zwar in den Seniorenverbänden ihre eigenen Vertreter, aber sie haben keinerlei Druckmittel (wie Streiks oder Arbeitsniederlegungen) um ihre Forderungen durchsetzen zu können. Zudem wurden die Seniorenverbände, trotz Zusage, nicht einmal in die Verhandlungen mit einbezogen. Die größten Verlierer sind einmal mehr die Frauen, die im Durchschnitt um 41 Prozent weniger Pension erhalten als Männer. Geschuldet ist dies der Pensionsreform der Schwarz/Blauen Regierung von 2003. Bis dahin galten die besten 15 Jahre als Berechnungsgrundlage, seither wird das ganze Berufsleben für die Berechnung herangezogen. Kinderbetreuung und Teilzeitarbeit schlagen sich somit bei Frauen sehr deutlich nieder.


Auch Menschen, die aus Gesundheitlichen Gründen vorzeitig in Pension gehen müssen, erhalten in den allermeisten Fällen lediglich die „Mindestpension“ und zählen zu den Armutsgefährdeten Personen in Österreich. Eine Erhöhung auf zumindest die Armutsgefährdungsgrenze wäre für alle mehr als nur angebracht. Noch schlimmer trifft es jene Menschen, die erst heuer in Pension gegangen sind. Sie erhalten nicht die „reguläre“ Anpassung, sondern lediglich maximal 2,9 Prozent.


Bildquelle: Rentner, Alexas_Fotos, Pixabay freie kommerzielle Nutzung



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Was sind Korrespondenzen?


Korrespondenzen sind Beiträge aus verschiedenen Teilen der Bevölkerung, sozusagen ein direktes Sprachrohr aus dem Volk. Ihre Gemeinsamkeit ist, dass die jeweiligen Korrespondenten direkt aus ihrem alltäglichen Leben berichten: aus dem Betrieb, dem Viertel, der Familie, der Schule, usw… Als Presse aus dem Volk, drückt die revolutionäre und demokratische Presse nicht nur die Interessen des Großteils der Bevölkerung aus, sondern bindet deren Repräsentantinnen und Repräsentanten auch aktiv ein, gibt ihnen eine Stimme, präsentiert die verschiedenen Meinungen und Ideen aus den Massen um sie miteinander vergleichen zu können und in Diskussion treten zu lassen. Daher finden in der Roten Fahne die Arbeiterinnen und Arbeiter, Stimmen der Jugend- und Frauenbewegung, der Studierenden, der Gewerkschaftskräfte, der Migrantinnen und Migranten ebenso wie der kleinen Selbstständigen und Gewerbetreibenden, Stimmen aus Stadt und Land, eine Plattform und ein Organ. Die Korrespondenten sind keine Redaktionsmitglieder, weshalb sie auch nicht im engeren Sinne an die Blattlinie gebunden sind, sondern “ihre Stimme” zum Ausdruck bringen.


Wie kann man Korrespondent der Roten Fahne werden?


Möchtest du aus deinem Betrieb, dem Viertel, der Familie, oder Nachbarschaft berichten? Dann schreibe uns unter korrespondenz@rotefahne.at und schildere kurz warum du Korrespondent sein und worüber du berichten möchtest.



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