Aktuell versucht die Regierung eine Streichung des Kostenersatzes für Wahlärzte auf den Weg zu bringen. Diese Gesetzesänderung bedeutet einen weiteren Abbau und eine weitere Aushöhlung der öffentlichen Gesundheitsversorgung.
Je nach Region, ob in der Stadt oder am Land, ist zudem schon ein eklatanter Ärztemangel vorherrschend. Die wenigen „Kassenärzte“ müssen viel zu viele Patienten betreuen und sind gerade in der derzeitigen „Gesundheitskrise“ mehr als überbelastet. Jene, die es sich irgendwie leisten können, weichen auf einen „Wahlarzt“ aus. Einerseits um schneller einen Termin für eine Untersuchung oder Behandlung zu bekommen, andererseits, weil Wahlärzte in der Regel mehr Zeit für ihre PatientInnen haben. Das ist kein Wunder, denn es gibt weitaus zu wenige Kassenärzte, die zu viele Patienten betreuen müssen. Gerade bei akuten gesundheitlichen Problemen möchte niemand monatelang auf einen Termin warten müssen. Je nach Bundesland und Gebiet wartet man bei Ärzten mit Kassenvertrag z.B. auf einen MRT-Termin drei bis sechs Monate, beim Augenarzt mindestens sechs Monate, für einen Termin beim Psychotherapeuten neun bis zwölf Monate. Bisher wurden für die Kosten des Wahlarztes 80% des Kassentarifes rückerstattet. Mit der neuen Gesetzesänderung fällt diese Rückerstattung komplett weg. Dies bedeutet für die meisten Menschen, dass ein Wahlarzt künftig unleistbar wird, und die Wartezeiten auf wichtige Untersuchungstermine noch länger werden, was zu katastrophalen gesundheitlichen Auswirkungen führen kann und wird.
Hinzu kommt, dass Ärzte mit Kassenvertrag nur für eine bestimmte Anzahl an Untersuchungen/Patienten eine (ohnehin sehr geringe) Vergütung bekommen, alles darüber hinaus wird nicht mehr bezahlt. Daher ist es nicht verwunderlich, dass manche Ärzte, sofern sie ihr Kontingent bereits erfüllt haben, die jeweiligen Untersuchungen nicht mehr durchführen, oder ihre Praxen schließen (derzeit auf Seminar/Fortbildung o.ä.). Verständlich, keiner möchte unbezahlt arbeiten, verheerend für die PatientInnen, die z.B. keine Brustuntersuchung beim Frauenarzt mehr erhalten, weil das Kontingent schon erfüllt ist. Weiters wird den Ärzten mit Kassenvertrag vorgeschrieben welche Medikamente sie verschreiben dürfen und welche nicht, welche Behandlungen durchgeführt werden dürfen und welche nicht. Mit jeder Novelle werden immer mehr und mehr Leistungen gekürzt oder gänzlich gestrichen, sowohl für die Patienten als auch für die Ärzte.
Diese Gesetzesänderung ist hinsichtlich der Volksgesundheit jedenfalls vehement und entschieden abzulehnen.
Wer sich gegen diesen neuerlichen Versuch unser Gesundheitssystem kaputtzusparen aussprechen möchte, kann aktuell eine Stellungnahme zu dieser Gesetzesänderung hier einbringen:
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Wie kann man Korrespondent der Roten Fahne werden?
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