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Grasser, die Justiz und die Julikämpfe 1927


Sehr verhalten wurde in den Mainstream-Medien die Nachricht über den Freispruch von Ex-Finanzminister Karl-Heiz Grasser im Steuerprozess verbreitet. Kaum jemand stand symbolisch stärker für die „Narrenfreiheit” der Reichen und Mächtigen vor der Justiz. Dass es im „Recht“ nicht gerecht zugeht, ist nichts Neues, schon im Juli 1927 kämpften Zehntausende Arbeiter gegen eine Justiz, die den Mächtigen dient.


Im Prozess gegen Grasser ging es um den Vorwurf der Steuerhinterziehung bei den Provisionen für Grassers Engagement bei Meinl International Power. Laut Anklage soll er von einem Erlös von 4,38 Millionen Euro an Provisionen 2,16 Millionen an Abgaben hinterzogen haben. Nach dem Freispruch meinte Grasser: „mir ist Gerechtigkeit widerfahren“. Wie viel der konkrete Fall nun mit „Gerechtigkeit“ zu tun hat sei dahingestellt. Symbolisch steht der Fall Grasser jedoch dafür, dass die „normalen Leute“ zur Genüge die Härte von Justiz und Strafrecht kennen, während genau jene geschützt werden, welche über die Lage der Bevölkerung bestimmen. Noch mehr, obwohl Grasser schon 2020 zu acht Jahren Haft im Buwog-Prozess verurteilt wurde, ist er bis heute keinen Tag im Gefängnis gesessen. Nun wäre es aber zu ungenügend die Justiz vor allem dafür zu kritisieren, dass sie auf „einem Auge blind“ wäre. Das bürgerliche Recht, die Justiz im Kapitalismus, zeichnet sich vor allem dadurch aus, was nicht bestraft wird. Während Diebstahl im Volk hart geahndet wird (bspw. Raub), ist es die „Freiheit des Marktes“, dass durch Preissteigerungen Löhne indirekt gekürzt werden, oder horrende Energiekosten dazu führen, dass sich viele Familien das Leben nicht mehr leisten können. Es ist nicht sanktioniert, dass den Arbeitern nun ein Teil des Lohnes gestohlen wird, weil sich Großkonzerne mit höheren Preisen Extraprofite einstreichen. Das Rechtssystem schützt vor allem das Ausbeutungsverhältnis im Kapitalismus, es schützt das „Recht auf Profit“. Karl Marx schrieb dazu: „Die Gesamtheit [der] Produktionsverhältnisse bildet die ökonomische Struktur der Gesellschaft, die reale Basis, worauf sich ein juristischer und politischer Überbau erhebt (…).“ Das Rechtssystem, die Justiz, ist also Ausdruck der kapitalistischen Produktionsverhältnisse und nicht Ausdruck einer vermeintlichen allgemeinen „Gerechtigkeit“.


Vor 95 Jahren, im Juli 1927, gab es ein Ereignis, das heute als „Justizpalastbrand“ bekannt ist. Drei Angehörige des faschistischen Frontkämpferverbandes schossen im burgenländischen Schattendorf auf eine Arbeiterversammlung und ermordeten zwei Menschen. Nachdem das „Schandurteil“ gefallen war und die Mörder von Schattendorf freigesprochen wurden, legte die Wiener Arbeiterschaft die Arbeit nieder und marschierte zu Zehntausenden zum Justizpalast. Diese Demonstration wurde mit scharfen Schüssen beantwortet, 89 Demonstranten wurden im Kugelhagel erschossen. Die Arbeiterschaft zog daraus wichtige Lehren. Eine davon war, dass wenn die Arbeiterklasse Gerechtigkeit einfordert, verteidigt die Staatsmacht und ihre Justiz mit aller Heftigkeit ihre Interessen. Für Gerechtigkeit im Sinne der Arbeiter und des Volkes zu kämpfen, läuft nicht in den engen Bahnen des bürgerlichen Rechtssystems, sondern nur im Kampf zur Verteidigung der Rechte und Interessen der Bevölkerung.




Bildquelle: Gedenkstätte_Opfer_Juli_1927, by Invisigoth67, CC BY-SA 2.5 via Wikimedia Commons

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