top of page

Die Abschaffung der Maklerprovision ist nicht einmal die halbe Miete

Jennifer M.

Bereits seit 2019 steht die Debatte zur Abschaffung der Maklerprovision für Mieter im Raum. Nun wird diese durch Justizministerin Alma Zadic (Grüne) mittels Gesetzesnovelle ab Anfang 2023 umgesetzt. Künftig gilt das sogenannte „Bestellerprinzip“: wer den Auftrag gibt bezahlt. Schon lange fordern Mieterschutzorganisationen das „Bestellerprinzip“, Gegenwind kam immer von Seiten der ÖVP und der Immobilienwirtschaft. Nun wird die Maklerprovision für Mieter gänzlich abgeschafft, außer der Mieter beauftragt den Makler selbst. Begründet wird die Reform damit, vor allem junge und einkommensschwache Menschen zu entlasten und den teuren Wohnungsmarkt leistbarer zu machen. Mit der Gesetzesnovelle wären es 50 Millionen Euro jährlich, die nun nicht mehr den Mietern angelastet werden.


Die Kritik von Seiten der ÖVP wurde zurückgeschraubt, die der Immobilienwirtschaft bleibt. So meinen Vertreter dieser, dass neben dem drohenden Arbeitsplatzverlust die Doppelmaklerschaft zum Schutz der Mietrechte beiträgt. Vor allem deshalb, weil hier die Gefahr von Fehleinschätzungen, missbräuchlichen Verträgen und auch Baumängel erheblich reduziert wird. Mit dieser im ersten Moment nachvollziehbaren Argumentation wird deutlich, dass Mieter extra Kosten für Makler und Co. bezahlen müssen, damit sie nicht zusätzlich in fiese Verträge und schlechten Wohnraum hineingezwungen werden. Das bestätigt nur, dass die alleinige Abschaffung der Maklerprovision noch überhaupt keine Verbesserung für die Wohnsituation im Allgemeinen bedeutet. Außerdem zeigt es, dass es unbedingt Standards für Mietwohnungen braucht, um Willkür gegenüber den Mietern zu verhindern.


Auch wenn eine längst überfällige Reform nun umgesetzt wird, ist diese Gesetzesnovelle nicht die notwendige Entlastung für einkommensschwache Menschen. Mit der Anpassung des Richtwerts ab April dieses Jahr, steigen die Mieten für Hunderttausende enorm an. Die Mieten steigen mit 1. April um rund 6 Prozent. Wenn man bedenkt, dass der Richtwert im letzten Jahr mit der Begründung der Corona-Pandemie und der damit einhergehenden Krise ausgesetzt wurde, ist die Einführung des Bestellerprinzips ohne erneuter Aussetzung der Richtwertanpassung ein schlechter Scherz. Ein weiterer schlechter Scherz ist die Argumentation der Justizministerin, warum die Richtwertanpassung nicht erneut ausgesetzt wurde: „Grundsätzlich kann man etwas auch rückwirkend beschließen.“(1) Ein rückwirkendes Aussetzen der Mieterhöhung wirkt absurd angesichts der derzeitigen Lage in der sich die Bevölkerung befindet. Schon bereits im Jahr 2019 mussten Wiener „Jungmieter“ rund 800 Euro für die Kaltmiete bezahlen, hinzu kamen für die monatlichen Energiekosten im Schnitt 130 Euro. Bei der derzeitigen Energiekostenexplosion wird das Wohnen nun für einen noch größeren Teil der Bevölkerung kaum leistbar. Dabei sind die Größen, die Qualität und die Lage der Wohnung noch gar nicht inbegriffen. Die Forderung nach leistbaren Wohnen muss stärker in den Fokus gestellt werden, vor allem angesichts der allgemeinen Preisentwicklung und den niedrigen Löhnen. Denn die Mietpreiserhöhung wirkt sich auf die gesamte Inflationsrate aus, welche wiederum die Basis für die nächste Indexierung ist.




(1) https://www.derstandard.at/story/2000134327325/zadic-richtwert-entscheidung-in-den-naechsten-tagen


Quellen:

Orf.at

derStandard.at

diepresse.at


Bildquelle:

Aktenordner Wohnen Miete by Tim Reckman CC BY 2.0


Comments


bottom of page