Mit Anfang Jänner 2022 ist die Abschaffung der Hacklerregelung in Kraft getreten. Mit der Hacklerregelung galt, wer 45 Jahre gearbeitet hat, kann ohne Abschläge in Pension gehen. Für Frauen waren es 40 Arbeitsjahre, aufgrund von abgezogenen Kinderbetreuungsstunden. Das galt sowohl für die Schwerarbeitspension, Alterspension als auch für die Invaliditätspension.
Am 01.01.2020 trat die Regelung in dieser Form in Kraft und mit 01.01.2022 wurde sie schon wieder zurückgenommen. Als Grund für die rasche Abschaffung nannte die Türkis-Grüne Regierung „die Krise“! Dies ist nur eine weiterer Schritt, die Krisenlasten gänzlich auf die Arbeiter und das Volk abzuwälzen.
Alle die ab jetzt vor dem Regelpensionsalter in Pension gehen, haben nun jedenfalls mit Abschlägen zu rechnen, bis sie das Regelpensionsalter erreicht haben. Für viele Frauen ändert das jetzt noch nicht viel, da für sie noch 60 Jahre als Regelpensionsalter gilt. Jedoch ist geplant das Pensionsantrittsalter ab Ende 2023 schrittweise anzuheben, wodurch die Abschaffung der Hacklerregelung auch sie treffen wird.
Als "Ersatz" für die abschlagsfreie Hacklerpension gilt ab diesem Jahr der Frühstarterbonus. Dieser sieht vor, dass Personen für jeden Monat, den sie vor dem 20. Lebensjahr gearbeitet haben, einen Euro mehr zur Pension bekommen. Doch für Frühpensionisten bleibt aufgrund der Abschläge unterm Strich trotzdem weniger übrig. Es wird also trotzdem „attraktiver“ seinen Pensionsantritt nach hinten zu verlegen und lieber noch ein paar Jahre "durchzuhalten", sofern dies überhaupt möglich ist.
Abschläge im Überblick (1)
Langzeitversichertenpension (Frühzeitige Alterspension) ( -0,35% pro Monat, also -4,2% pro Jahr)
Invaliditätspension (-0,35% pro Monat, also -4,2% pro Jahr)
Schwerarbeitspension (-0,15% pro Monat, also -1,8% pro Jahr)
Als die Abschaffung der Hacklerregelung beschlossen wurde, meinte die türkis-grüne Regierung und Ex-Kanzler Kurz: „Wir müssen schauen, dass wir funktionsfähig bleiben. … Ansonsten werden die sozialen Maßnahmen, die wir in der Krise setzen, nicht mehr leistbar sein…“ Solch eine Aussage soll unter der Hand vermitteln, dass die Abschaffung der Hacklerregelung eine Bedingung dafür sei, beispielsweise weitere Arbeitslosengeld-Einmalzahlungen ermöglichen zu können. Doch die Bevölkerung auf diesem Wege gegeneinander auszuspielen funktioniert nicht. Die Rede vom „faulen Arbeitslosen“ und dem „fleißigen Arbeiter“ ist schon lange ausgelutscht. Vor allem in der derzeitigen Lage, in der hohe Arbeitslosigkeit herrscht, ist es doch für die Meisten klar, dass dieser Zug der Hetze abgefahren ist. Es braucht einen breiten und festen Zusammenschluss, um uns gegen diese Angriffe auf die Arbeiter durch die Herrschenden zu wehren. Wem dient also die Abschaffung der Hacklerregelung? Sie dient alleine dem Kurs des Sozialabbaus der Herrschenden!
Quellen:
(1)
https://www.foerderportal.at/arbeitsunfaehigkeits-berufsunfaehigkeitspension/
https://www.arbeiterkammer.at/beratung/arbeitundrecht/pension/pensionsformen/Frueher_in_Pension.html
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