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Beamtengewalt: Häftling offenbar zu Tode geprügelt



Der Fall des offenbar schwer misshandelten und zu Tode geprügelten 30-jährigen Mannes in der niederösterreichischen Justizanstalt Hirtenberg lässt so einige Schlüsse zu. Ebenfalls der Umgang damit, denn im ersten Versuch wurde alles vertuscht. Gefängnisinsassen als „vogelfreie“ ohne jegliche Rechte und Justizwachebeamte als „immune“ Schlägertrupps…?

 



Leichnam wies zahlreiche schwere Verletzungen auf


Bei einer geplanten Verlegung des Häftlings schritten sechs mit Schutzwesten, Sturmhauben, Helfen und Schildern ausgerüstete Beamte ein und gingen auf den nach offiziellen Medienberichten „unkooperativen“ Häftling los. Das Ergebnis laut Gerichtsmedizin: „Zahlreiche Gesichtsschädelbrüche“, „Schädel-Hirn-Trauma durch Einblutungen“, „Brüche am rechten Oberkiefer“, „Brüche am Jochbogen“, „Brüche an der Augenhöhle“, einen „Bruch mittig am Unterkiefer“, einen „Kehlkopfbruch“, „Blutungen in der Bauchwand und der Brusthöhle“, „beidseitige Serienrippenbrüche und Bruch des Brustbeins“, „Blutungen im Rücken übergehend in den Gesäß- und Beckenbereich“, sowie Blutungen an beiden Kniekehlen und den angrenzenden Unterschenkeln. (1)

 

Das liest sich ganz anders als das „interne Protokoll“ der Justizanstalt. Laut diesem wäre der Häftling „aufgrund nasser Bodenverhältnisse“ ausgerutscht und mit dem seitlichen Kopfbereich „mit voller Wucht“ auf das Betonbett gefallen. Dadurch hätte er sich einen Schädelbruch zugezogen. Anstatt die Rettung zu rufen, versuchten die Beamten den Häftling erst noch zu duschen und dann per Gefangenentransport ins Spital zu bringen. Weil der Häftling angeblich unter den Sitz des Autos kippte, wurde doch ein Notruf gewählt. Erst zwei Stunden später kam dieser im Krankenhaus an, wo jede Hilfe zu spät war. (2)

 


Intern als „Rambo“ bekannter Revierinspektor leitete die Amtshandlung


Jener Beamte, der die Amtshandlung geleitet haben soll, war intern nicht unbekannt. Der als „Rambo“ bekannte Revierinspektor und Kampfsportler war offenbar „häufig“ wegen Verletzungen im Krankenstand, die durch „Zusammenstöße“ mit Häftlingen zustande kamen. Mehrere Verweise wurden ihm schon auferlegt. Genaueres wird in den bürgerlichen Medien nicht berichtet – was ebenfalls aussagekräftig ist. Ein anderer Vorfall des „Rambo“ führte so einer Disziplinarverfügung – aber keine weiteren Schritte durch das Justizministerium. Erst der Tod des 30-Jährigen in Hirtenberg führte zu einer Suspendierung.

 


Vertuschung: „Herzversagen“ als Todesursache gegenüber Angehörigen


Am 4. Dezember des Vorjahres wurde die Mutter des 30-jährigen darüber informiert, dass ihr Sohn in staatlicher Obhut gestorben sei. Als Begründung wurde ein „schwaches Herz“ und „ein plötzliches Multiorganversagen“ angegeben. (3)

 

Die Lügen und Vertuschungen, die sowohl gegenüber der Mutter, als auch in dem internen Protokoll zum Ausdruck kommen, zeigen dass versucht wurde, das Tötungsdelikt ohne Aufklärung und Anklage zu den Akten zu legen. Für Organe der Staatsgewalt gelten offenbar Sondergesetze und ein Freifahrtschein gegenüber den Häftlingen. Von demokratischen Rechten der Gefängnisinsassen zu sprechen, ist offenbar überflüssig, denn hier agierte die Staatsgewalt mit vollem Nachdruck. Es geht also nicht nur um beamtete Schlägertrupps in österreichischen Gefängnissen, sondern um Staatsgewalt und Repression gegenüber der Bevölkerung. Und hier hat dieser Fall vieles ans Licht gebracht.

 

 

(1) falter.at; „Schläge, Tritte und Schädelbrüche: Wie Insasse Michael gestorben ist“

(2) heute.at; „Toter im Gefängnis – Häf‘n Beamter als „Rambo“ bekannt“


Bildquelle:

Justizanstalt Hirtenberg, Karl Gruber, Wikimedia Commons, Public Domain

 

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