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Anhebung des Frauenpensionsalters: Warum lernen wir nicht von unseren französischen Kollegen?


Hier ein kleiner Vorgeschmack aus der neuen Ausgabe der Roten Fahne: Kritische Gewerkschaftliche Rundschau.




| Kritische Gewerkschaftliche Rundschau |



Ab 1. Jänner 2024 soll das Frauenpensionsalter stufenweise von 60 auf 65 Jahre erhöht werden. Beschlossen wurde das 1992 von der damaligen rot-schwarzen Regierung mit Verweis auf das Gleichbehandlungsgesetz von 1979.




Warum liegt hier so viel Zeit zwischen Beschluss und Einführung? Weil damals die Einführung mit dem Argument legitimiert wurde, dass im Jahr 2024 erstmals eine Generation Frauen in Pension geht, die eine Erwerbslaufbahn hinter sich hat, die „vollkommen gleichberechtigt“ ist. Aber wie ist die Realität 30 Jahre danach? Beinahe die Hälfte der Frauen arbeitet in Teilzeit und schafft deshalb niemals 45 volle Beitragsjahre, was die Grundlage für eine volle Pension wäre. 11,4% der Frauen haben überhaupt keinen Pensionsanspruch. Ganz zu schweigen davon, dass heute schon die Hälfte aller Frauen von der Arbeitslosigkeit in die Pension geht. Wo ist also die „geplante Gleichberechtigung“ die eine Anhebung legitimieren soll?


Und während heute der Verweis auf das Gleichbehandlungsgesetz offensichtlich eine Verhöhnung der Frauen ist, die nebenbei auch noch Hausarbeit und Kindererziehung „schupfen“ sollen, kommt von Seiten der Gewerkschaftsvertretung keine Kritik, von Protest ganz zu schweigen. Da der „Beschluss schon viele Jahre alt ist“, liest man im ÖGB-Magazin „Solidarität“. Mit dieser Einstellung würde sich selbst ein schlechter Arbeitervertreter in Frankreich nicht einen Tag lang halten, sondern würde sofort entfernt. Davon sollten wir uns eine Scheibe abschneiden!





Bildquelle: Frau - shoelessRVA_photography - pixabay

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