Einmal im Teufelskreis der Schuldenfalle gefangen, braucht es für einen Großteil aller Personen fachkundige Hilfestellung zur Schuldenregulierung. 2019 nahmen über 60.000 Personen das Angebot der Beratung und Hilfestellung in einer der staatlich anerkannten Schuldnerberatungen in Anspruch. Dass Schulden und finanzielle Not auch negative Auswirkungen auf die Gesundheit der betroffenen haben kann, ist schon lange bekannt: Schlafprobleme, Kopf- und Rückenschmerzen, Depressionen, Magen-Darm-Probleme und auch Flucht in Suchtmittel sind nur einige Symptome die Körper und Psyche belasten, die durch den Dauerstress wegen der finanziellen Not hervorgerufen werden können. Eine Schuldenregulierung in absehbarer Zeit ist bei jeder siebten Person, die eine Beratung aufsucht, aufgrund von Krankheit oder Sucht nicht möglich.
Gründe für Überschuldung: mit 29,7% steht Arbeitslosigkeit oder Einkommensverschlechterung, gefolgt von gescheiteter Selbständigkeit mit 22,1% an der Spitze. Überschuldung durch Wohnraumbeschaffung ist nur bei 9,4% der betroffenen der Grund. Eine österreichweite Erhebung hat ergeben, dass sich Schulden durchschnittlich nach acht Jahren verdreifacht haben – der Zinsspirale und dem Kostenwahnsinn muss Einhalt geboten werden. Durch Zinseszins-Effekt, Verzugszinsen und Kosten steigen die Schulden in unvorstellbare Höhen. Unsere Gesetze ermöglichen legal, dass aus 1.500 Euro in wenigen Jahren 45.000 Euro Schulden erwachsen.
In den letzten beiden Jahren hat sich die Anzahl der in finanzielle Not oder Überschuldung geratenen Personen stark erhöht. Steigende Mieten, drastische Erhöhung der Strom- und Heizkosten, sowie eine Teuerung der Lebensmittel auf der einen Seite stehen Kürzungen oder völliger Streichung diverser Sozialleistungen, Reallohnkürzungen, Kurzarbeit und Arbeitslosigkeit auf der anderen Seite gegenüber. Unverständlich ist daher, dass das Existenzminimum für einen Ein-Eltern-Haushalt mit einem Kind mit 1.200 Euro deutlich unter der Armutsgefährdungsschwelle von 1.726 Euro liegt. In Deutschland liegt das Existenzminimum für einen Ein-Eltern-Haushalt mit einem Kind bei 1.630 Euro, also deutlich höher. Bei Unterhaltspfändungen wird das Existenzminimum sogar nochmal um 25 Prozent reduziert.
Eine Statista-Umfrage vom Mai 2020 ergab einen Anstieg der privaten Schulden um sieben Prozent im Vergleich zum Vorjahr. Unter der Politik der Eliten im Zuge der Corona-Pandemie und der Krise steigen die Schulden stärker als in den Jahren zuvor.
Eine Frechheit ist daher die 2G-Regel für die Beratung bei der Schuldnerhilfe. Gerade in einer Krise, in der mehr Menschen als zuvor Beratung und Hilfe dringend benötigen, wird der Gesundheitsstatus zum Vorwand, um weitere Spalterei zu betreiben und Sozialleistungen einzusparen. In einer durch staatliche Förderungen finanzierten Beratung hat eine 2G-Regelung nichts zu suchen, sie muss für alle und jeden zugänglich bleiben. Ist denn die durch Schulden verursachte körperliche und psychische Belastung weniger gesundheitsgefährdend für das Volk? Sind jene Menschen die durch die Krise und das System am härtesten ausgebeutet und unterdrückt werden, nicht genauso schützenswert wie andere? Diese 2G-Regelung ist nur eine weitere Schikane für jene, die ohnehin schon am meisten unter der Krise zu leiden haben.
Gerade in Zeiten der Krise zeigt sich deutlich, dass die Herrschenden mit allen Mitteln versuchen, das Volk durch wahnwitzige Vorschriften und Verordnungen zu spalten. Lassen wir uns nicht spalten, stehen wir solidarisch zusammen, für ein Gesundheitsversorgung für das ganze Volk.
Diagramm: Eigene Darstellung laut Daten
Quellen:
https://www.schuldenberatung.at/downloads/infodatenbank/rechtspolitik/asb_Forderungskatalog2019.pdf
https://www.schuldenberatung.at/downloads/infodatenbank/schuldenreport/asb_Schuldenreport2020.pdf
https://de.statista.com/statistik/daten/studie/1133914/umfrage/entwicklung-der-privaten-schulden-in-oesterreich/
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