(Korrespondenz aus dem Betrieb)
Nachdem die vierte Runde der KV-Verhandlungen für die „Berufsvereinigung der ArbeitgeberInnen privater Bildungseinrichtungen“ (BABE) ohne Einigung abgebrochen wurde, rufen die Betriebsräte des Bildungsförderungsinstituts (BFI) zu Streiks auf. Auf Teile der Mitarbeiter wird Druck ausgeübt und die Teilnahme am Streik muss bei der „zuständigen Führungskraft“ gemeldet werden...
BABE ist die größte private Einrichtung im Bereich der Erwachsenenbildung und seit Monaten schon laufen die KV-Verhandlungen. Die sogenannte „Arbeitgeberseite“ äußerte sich entrüstet über den Abbruch der Verhandlungen, denn das letzte Angebot von 9,4%, oder mindestens 250 Euro mehr, sei ihres Erachtens eine gute Lösung und ein faires Angebot gewesen. Bei einer Inflation von derzeit (laut offiziellen Angaben nach dem Warenkorb) 9,32 Prozent, wäre das „Angebot“ ohnehin nur eine Lohnerhöhung um 0,08 Prozent - wobei aber die wirklichen Teuerungen hinsichtlich Energie, Mieten und Lebensmittel, die im Schnitt bei rund 30 Prozent liegen, keine Berücksichtigung finden. Nach Ansicht der Chefs ist diese Lohn“erhöhung“, die in Wirklichkeit eine Lohnsenkung ist, natürlich eine „faire Lösung“.
Nach dem Aufruf zum Streik folgten von Seiten einzelner Betriebsführungen „Warnungen“ an Mitarbeiter und Angestellten: man solle sich gut überlegen ob man riskiert am Streik teilzunehmen! In Aussendungen an die Mitarbeiter wurde dargelegt, was die „Vereinbarung“ mit dem Betriebsrat bezüglich des Streiks ist: Durch den Streik dürfen keine Maturaprüfungen oder Vorbereitungen beeinträchtigt werden, zudem seine die Kurse und Schulungen im Notbetrieb aufrecht zu erhalten. Außerdem solle man bedenken, dass eine Streikteilnahme zum Entfall des Entgelts führt und … die Teilnahme am Streik müsse der zuständigen Führungskraft gemeldet werden! Sollte es wirklich stimmen, dass der Betriebsrat einer verpflichtenden „Meldung“ der Streikteilnahme an die zuständige Führungskraft zugestimmt hat, ist das eine Schweinerei sondergleichen. Kann man unter solchen Umständen überhaupt von einem Streik sprechen? Wenn jeder Mitarbeiter sich einzeln bei der Führungskraft „abmelden“ muss, der Betrieb am Laufen gehalten werden muss und man trotzdem keinen Lohn für diese Zeit bekommt? Solche Betriebsräte brauchen die Arbeiter und Angestellten mit Sicherheit nicht und in diese sollte auch kein Vertrauen gesetzt werden!
Während der monatelangen Lockdowns war es völlig egal, dass die Kurse und Schulungen keinen Notbetrieb hatten und jetzt ist das wegen insgesamt sechs Stunden Streik (!) plötzlich überaus wichtig … Wenn es monatelang egal war, dass es keinen Notbetrieb gab, kann es sich jetzt nur um einen Vorwand handeln um den Streik zu schwächen, denn ansonsten ist das eine vollkommen lächerliche Begründung. Wenn es um die Verhinderung eines Streiks geht, zählt auf einmal die Qualität und alles muss „korrekt“ eingehalten werden. Dabei wird schon lange bei diversen Schulungen Quantität vor Qualität gestellt, was zu einem Personalmangel führt. Auch seien „SpringerInnen“ nicht mehr finanzierbar und die Vor- und Nachbereitungszeit wird seit Jahren immer weiter gekürzt.
Die Angestellten der BABE sollten sich von diesen „Warnungen“ nicht einschüchtern lassen, sondern darum kämpfen, den Streik durchzuführen – so geschlossen als möglich. Solche Einschüchterungen haben nur dann eine Wirkung, wenn die Angestellten vereinzelt bleiben, sich nicht austauschen und zusammenschließen. Dass Warnstreiks mit solch einer Vorgehensweise zunichte gemacht werden sollen, ist jedoch eine Lehre für alle Arbeiter und Angestellten! Unterstützt den Warnstreik am 3. und 4. Mai 2023 (jeweils von 10:00 – 13:00 Uhr).
Quellen: msn.com, babe.or.at
Bildquelle: Warnung - rickey123 - pixabay
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